Sozialversicherungen/Versicherungen Schweiz und Liechtenstein

Erläuterungen zu den Begriffen

AHV

Die Altersvorsorge (1. Säule) wird zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einbezahlt (staatlich vorgeschrieben).
Die einbezahlten Beiträge werden anhand einer Versicherungskarte bzw. Nr. entrichtet.

IV

Invalidenversicherung, dient zur Versicherung im Falle einer Invalidität (staatlich vorgeschrieben)

ALV

Arbeitslosenversicherung (gleich wie in DE und AT)

BVG

Der Abzug für die Pensionskasse (2. Säule/Altersvorsorge) erfolgt je nach Absprache mit dem Mitarbeiter ab dem 1. Tag oder nach Ablauf von 13 Wochen. Die Vorsorge wird zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einbezahlt (staatlich vorgeschrieben).

NBU

Nichtbetriebsunfallversicherung wird vom Mitarbeiter bezahlt. Der Arbeitgeber bezahlt die Betriebsunfallversicherung. Somit sind sie komplett gegen Unfall (Arzt- Spital- und Heilungskosten wie auch Taggeld) versichert.

KTG

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit (durch die Kranken Taggeld-Versicherung) wird über den Arbeitgeber geregelt.
(Beitrag zu 50% AN und 50% AG)

KVG

Private Krankenversicherung (Grundversicherung)
Ist obligatorisch, muss jedoch privat eingerichtet werden (kann nicht über den Arbeitgeber abgewickelt werden). Gilt für den Spitalaufenthalt, die Arztbesuche und die Medikamente die man infolge Krankheit bezahlen muss.