Krankenkasse - Krankenversicherung Schweiz

Als Kurzaufenthalter ist man verpflichtet sich in der Schweiz privat gegen Krankheit zu versichern. Mit einem Versicherungsnachweis der deutschen Krankenkasse (mit Auslandsdeckung Schweiz) erübrigt sich jedoch eine Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse.

Es wird nur die Freistellung bei den Behörden von der Versicherungspflicht in der Schweiz beantragt.

Als Grenzgänger nach Liechtenstein muss ab dem 1. Tag eine Krankenkasse bei einem Versicherer in Liechtenstein abgeschlossen werden. Für diese Abklärung ist man selber verantwortlich.