IHR JOBSPEZIALIST
Startseite
Informationen
für Bewerber
für Unternehmen
Kontakt
nützliche Links
AGB
Impressum
Login

DRINGEND GESUCHT

Schweißer
Schweiz

DRINGEND - M A L E R - GESUCHT Arbeitsbeginn sofort oder nach Vereinbarung
Schweiz

Zimmermann / Schreiner Job Schweiz dringend gesucht
Schweiz

Lohn / Nettolohn und Steuern Schweiz Beispiel
Schweiz

Elektromonteur Elektroinstallateur Job Schweiz
Schweiz

Zimmermann
Schweiz

Baufachleute, Kranführer, Staßenbauer, Maurer, Schaler, Betonbauer, Maler, Putzer, Gipser
Schweiz

AGB

Gegenstand des Vertrages

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Fa. free job, Private Arbeitsvermittlung Heiko Lübcke, Markt 1 (Kanzleihaus), 09526 Olbernhau im folgenden "PAV Heiko Lübcke" genannt und dem/der zu vermittelnden Arbeitssuchenden im nachfolgenden genannt.

1. Gültigkeit

Für den Geschäftsverkehr zwischen PAV Heiko Lübcke und dem/der Arbeitssuchenden gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des/der Arbeitssuchenden, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sie mit der PAV Heiko Lübcke schriftlich vereinbart sind. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht darauf verwiesen wird. Grundlage der Vereinbarung ist die Aufnahme in die Datenbank von PAV Heiko Lübcke bzw. die Verwaltung der Daten der arbeitsuchenden Person für die jeweilige Dauer der einzelnen Vertragsvereinbarung.

2. Vertragsabschluss

Der/die Arbeitssuchende erklärt mit Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages der PAV Heiko Lübcke gegenüber, dass Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Die PAV Heiko Lübcke ist berechtigt, die Personalien des/der Arbeitssuchenden auf geeigneten Datenträgern abzuspeichern und gemäß Vertragvereinbarung für die Vermittlung an Dritte weiterzugeben. Die persönlichen Daten des Kunden/Arbeitssuchenden/Vermittelten (wie Name, Anschrift, berufliche Daten, usw.) werden zur Ermöglichung des Geschäfts- und Schriftverkehrs gespeichert. (Artikel 10 und 11 EG - Richtlinie 95/46/EG).

Die PAV Heiko Lübcke ist ggf. berechtigt, zur besseren Vermittlungsmöglichkeit des/der Arbeitssuchenden Bewerbungsbildermaterial (Gesichtsprofile/Ganzkörperprofile) anzufordern bzw. selbst oder durch Dritte von ihm Beauftragte zu produzieren.

3. Vergütung

Die PAV Heiko Lübcke erhält bei erfolgreicher Vermittlung des/der Arbeitssuchenden für seine Dienstleistung Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.02.

Verfügt der/die Arbeitssuchende über einen gültigen Vermittlungsgutschein, so erfolgt die Abrechnung über die zuständige Agentur für Arbeit/ARGE und ist somit für den Arbeitssuchenden kostenfrei. Hat der/die Arbeitssuchende keinen Vermittlungsgutschein von seinem zuständigen Arbeitsamt zu beanspruchen, hat der/die Arbeitssuchende die Möglichkeit, die Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch ( III) Arbeitsförderung (SGB III ) § 421g vom 27.03.02 selbst zu tragen bzw. wird mit dem/der Arbeitssuchenden ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen.

Wird das vermittelte Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitssuchende(r)/m und Arbeitgeber vor Ablauf von 6 Monaten beendet, was durch Verschulden des/der Arbeitssuchenden (Kündigung, Arbeitsverweigerung des/der Arbeitssuchenden usw.) zurückzuführen ist, muss der/die Arbeitssuchende die Restvermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.02 selbst tragen.

4. Dienstleistungsbeginn

Mit Abschluss des Vermittlungsvertrages beginnt die PAV Heiko Lübcke für den/die Arbeitssuchende gemäß Vertragsvereinbarung tätig zu werden.

5. Vertragsdauer

Die Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, endet aber mit Ablauf der Gültigkeit des persönlichen Vermittlungsgutscheines des zuständigen Arbeitsamtes des/der Arbeitssuchenden. Die Dienstleistung der PAV Heiko Lübcke verlängert sich weiter, wenn der/die Arbeitssuchende einen neuen gültigen Vermittlungsgutschein des zuständigen Arbeitsamtes bei der PAV Heiko Lübcke hinterlegt bzw. ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen wird bzw. ist.

6. Kündigung

Der Vermittlungsvertrag kann von jeder Vertragspartei jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bei Kündigung durch einen Bevollmächtigten muss die entsprechende Vollmacht im Original zur Wirksamkeit der Kündigung vorgelegt werden.

7. Haftung der PAV Heiko Lübcke

Die PAV Heiko Lübcke übernimmt keine Erfolgsgarantie bei nicht Vermittelbarkeit des/der Arbeitssuchenden und lehnt jede Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die mit diesem Vermittlungsservice der PAV Heiko Lübcke in Zusammenhang gebracht werden können. Weiterhin kann die PAV Heiko Lübcke weder für unkorrekte Angaben in den Vertragsunterlagen des/der Arbeitssuchenden verantwortlich gemacht werden, noch für den eventuellen Missbrauch von Informationen des/der Arbeitssuchenden, die an Dritte zur Anbahnung einer Vermittlung notwendig sind.

8. Änderungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel, durch eine wirtschaftlich gleichwertig wirksame Bestimmung zu ersetzen.

free job Private Arbeitsvermittlung   Markt 1   DE-09526 Olbernhau   Tel.: 037360-66820